Neubau der Talbrücke Büschergrund darf nicht verzögert werden

Die Sperrung der A45-Talbrücke Rahmede bei Lüdenscheid trifft die gesamte Region mit voller Härte. Die Auswirkungen belasten die Wirtschaft mit ihrem Güterverkehr ebenso wie die vielen Berufspendler immer mehr. Massiv betroffen sind besonders die Anwohner der Umleitungsstrecken rund um Lüdenscheid, die bedingt durch Staus und Umweltbelastungen kaum mehr ein normales Leben führen können.

„Diese Erfahrungen müssen uns darin bestärken, den notwendigen Neubau der Talbrücke Büschergrund nicht zu verzögern. Der Ersatzbau muss zügig kommen. Es darf zu keiner Situation rund um Freudenberg wie jetzt in Lüdenscheid kommen, wenn das Bauwerk über das Wending- und Peimbachtal nicht mehr tragfähig wäre und der Verkehr umgeleitet werden müsste“, so die Sorge von Volkmar Klein MdB.

Der heimische Bundestagsabgeordnete begrüße es, dass der Kreistag in seiner letzten Sitzung den Widerspruch des Naturschutz-Beirates gegen den Brücken-Ersatzneubau zurückgewiesen habe und nun eine zügige Entscheidung der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidenten in Arnsberg eingeholt werde.

„Die vierspurige Brücke steht jetzt seit fast fünf Jahrzehnten. Experten weisen eindringlich darauf hin, dass ein Ersatzbau notwendig ist. Die Baumaßnahmen werden ganz sicher zu Belastungen führen. Die dürften aber in keinem Verhältnis mit denen stehen, wenn wegen einer nicht tragfähigen Brücke der gesamte Verkehr von der Wilhelmshöhe und Büschergrund aus über die dörflich geprägten Stadtteile umgeleitet werden müsste,“ äußert sich Christoph Reifenberger, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Freudenberger Stadtrat. Auch der Schutz der Menschen müsse Priorität haben.

Um eine neue Brücke mit jetzt nur noch acht statt 16 Pfeilern zu errichten, bedarf es einer Befreiung von den Verbotsregelungen, die sich durch den in diesem Teil gültigen Landschaftsplan ergeben. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein sah hierfür auch aus naturschutzfachlicher Sicht keine Hinderungsgründe. Die Naturschutz-Beiratsvorsitzende hatte allerdings im November 2021 einer Befreiung widersprochen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung als zwingend bezeichnet. Nach Ansicht der Kreisverwaltung müssten dann alle die in den letzten fünf Jahren erstellten Planungsunterlagen überarbeitet werden und es würde sich eine Verzögerung des Baues um mindestens drei Jahre ergeben.

Der Kreistag bekundete nun mit seinem Votum, dass er als Vertretungskörperschaft den Widerspruch für unberechtigt hält. Volkmar Klein MdB: „Ich sehe ganz klar ein überwiegendes öffentliches Interesse für den Erhalt einer notwendigen funktionstüchtigen Fernstraßenverbindung.“ Es gehe um vorübergehende Eingriffe während der Bauzeit und der Vorbereitung. Unbestritten sei, dass Umweltbelange und der Naturschutz bei den Maßnahmen zu berücksichtigen seien. „Ich erwarte, dass das dafür vorgesehene Konzept der Bau- und Planungsträger für Schutz-, Vermeidungs-, Wiederherstellungs- und Gestaltungsmaßnahmen voll umfänglich umgesetzt wird und dass dabei Offenheit für Anregungen der Naturschutzverbände und der Beteiligten aus Freudenberg besteht.“ Ein zeitgerechter und gelingender Ersatzbau der Talbrücke Büschergrund diene der gesamten Region.